Heute vor 125 Jahren, am 6. Februar 1898, wurde der Oesterreichische Automobil-Club gegründet. Ein Gründungsmitglied war Siegfried Graf von Wimpffen, dem sechs Jahre zuvor als erstem Automobilisten im Kaiserreich – nach eingehender Prüfung durch eine eigens einberufene Kommission unter dem Vorsitz des Rektors der Wiener Technischen Hochschule – vom Referat für Spektakel (sic) der Wiener Polizei eine amtliche Betriebsgenehmigung für sein mit Koks befeuertes Dampf-Automobil erteilt worden war. Ein kaiserlicher Erlass vom 15. Juli 1898 gestattete den Mitgliedern des OeAC die Zu- und Abfahrt zu ihren Wohnadressen in der Wiener Innenstadt unter der Voraussetzung, dass hierzu ein Pferd vor das Automobil gespannt wurde.
Demnach vorig verwichene Jahr hero, wider besseres Versehen und Vertrauen, einige ungehorsame, unter hiesiger Stadt, Burgern und Inwohnern, um die heil. Neu-Jahrs-Zeit, sich freventlich unterstanden, mit beschwerlich- und gefährlichen Schießen und Platschen, die wolgemeinte Oberherrliche ernstliche Verbothe und Verruffungen zu überschreiten, ohngeachtet nicht allein gewiese Strafen auf die Verbrechere gesetzet, sondern auch theils dererselben damit würklich und exemplarisch beleget worden. Als hat Ein Hochlöblicher Rath dieser Stadt, Unsere Hochgebietende Herren, für hoch-nothwendig befunden, solche Verboth, wodurch anders nichts, als gute Burgerliche Disciplin, ingleichen die Verhütung Feuers- und anderer Gefahr, so daraus verursachet werden können, neben dem schuldigen Respect und Gehorsam gegen die Obrigkeit gesuchet wird, bey dieser instehenden Neu-Jahrs-Zeit anhero zu wiederholen. Gebieten derowegen und befehlen hiemit nochmalen ernstlich, allen Ihren Burgern und Inwohnern dieser Stadt, als auch zu Wöhrd und Gostenhof, nicht weniger in denen Gärten an der Stadt, bemeldtes Schießens, Platschens, unnöthigen Raquet- Schwärmer- und Feuerwerfens, auch andern dergleichen Unfugs, sowol in bevorstehender heil. Neu-Jahrs-Zeit, als folgenden und andern Tagen, sich in der Stadt und denen Gärten, gänzlich zu enthalten, bey einer nahmhaften Geld-Poen, auch empfindlicher Leibes-Strafe, die, nach Befindung der Umstände, an denen Verbrechern, auf welche, nebst denen Knechten, auch Patrouillen ausgeschickt werden sollen, würklich vollzogen werden, und denen andern zum Abscheu und Exempel dienen sollen. Wie man sich dann auch im Ablaugnungs-Fall an die Hauß-Patronen wegen ihrer Zinnßleuthe, und an die Hauß-Väter wegen ihrer Kinder und Gesinde deshalb halten wird. Wornach sich ein jeder zu verhalten, und vor Strafe und Schaden zu hüten wissen wird. |
Soll heißen:
»Die zertifizierten Gender-Expertinnen und -Experten werden in ihrer Funktion als “Gender-Agents“ in ihren Bereichen der Landespolitik und dem politischen Tätigkeitsbereich Gleichstellung und Gender-Mainstreaming weiter vorantreiben [..]« |
“Gender-Agents“ – geht’s vielleicht noch eine Nummer blödsinniger? “Gleichstellungsbeauftragte“ tun’s wohl nimmer, als “Gender-Agents“ sollen die stattdessen nun firmieren. Wer lässt sich im steirischen Landtag denn so einen Blödsinn einfallen und wird anschließend nicht daran gehindert, den auch noch per Presseaussendung zu verlautbaren? Das ist doch ein Witz.
Heute ist der Europäische Tag der Parke, und was daran originell sein soll, den nicht Tag der Parks zu nennen sondern Tag der »Parke«, lässt sich nicht erkennen.
Der Elferschmäh mit den »meisten« Nationalparks: Wenn einer zwei Zehner im Börsel hat, und alle anderen einen Fünfziger – hat der eine dann »das meiste Geld«? Jedenfalls nach Niederösterreichischer Mathematik:
Wussten Sie dass…
… ganz Österreich insgesamt sechs Nationalparks hat, von denen zwei in Niederösterreich liegen? Das sind wahrhaftig »die meisten«. Wer’s glaubt.
Nämlich die beiden im Verhältnis zur Landesfläche mit Abstand winzigsten Nationalparks. Tatsächlich hat das flächenmäßig größte von neun Bundesländern einen Anteil von lediglich 3½ Prozent, das ist ein Achtundzwanzigstel, an der Nationalparkfläche in ganz Österreich:
Fazit: Wussten Sie dass…
… Niederösterreich tatsächlich am wenigsten Nationalparkanteil in ganz Österreich hat. Im Gegensatz zu der Information tolldreisten Elferschmäh-Luftnummer über »die meisten Nationalparke« in der mit Steuerzahlergeld finanzierten Anzeigenkampagne.
Haben Sie gewusst, dass sich die für Beschwerden gegen amtliche Entscheidungen zuständige Behörde in Graz in der Salzamtsgasse befindet. |
Sie meinen, das Nationale Parlamentarische Gabelfrühstück gibts gar nicht wirklich, das muss sich um einen Witz handeln? Sie haben recht – heißt natürlich nicht Gabelfrühstück, sondern Gebetsfrühstück, und das gibts wirklich: Kein Witz.
Da hat sich also ein kreativer Kopf im Innenministerium das Phantasiewort “Kleeblattprinzip“ ausgedacht, und sämtliche Nachrichtenmedien von Aachener bis Zürcher Zeitung bringen diesen Sachverhalt der Leserschaft artig zur Kenntnis. Aber möchte man meinen, einer, auch nur ein einziger!, hätte nachrecherchiert was dieses Phantasiewort denn überhaupt bedeuten soll und weshalb die behördlichen Maßnahmen denn so bezeichnet werden, und täte es der Leserschaft verraten? Keiner. Kein einziger. Der Informationsgewinn, welcher dem Rezipienten aus der konzertierten Zurkenntnisbringung dieser ministerialen Phantasiewort-Kreation ersprießt, liegt somit im Bereich plus/minus Null.
» Wenn die Intensivbetten in Deutschland knapp werden, sollen Patienten bundesweit und nicht nur regional verteilt werden. So steht es in einem Konzept des Bundesinnenministeriums. Darin ist von einem “Kleeblattprinzip“ die Rede. Deutschland wird demnach in fünf Großregionen aufgeteilt, die sich gegenseitig bei der Übernahme unterstützen.« (BR24) |
Fünf Großregionen, “Kleeblattprinzip“, demnach. Wieviele Blätter hat ein Kleeblatt im Prinzip eigentlich?
Im Vorwort zu einem “Dossier zur partnerschaftlichen Gleichstellungspolitik“ gibt die Bundesministerin für alle außer Männer (BMFSFJ) bekannt:
Eine Bekanntgabe von geradezu epochaler Komplexität.
Haben Sie gewusst, dass das vernehmliche Flatulieren im Beisein von Exekutivbediensteten eine Verwaltungsübertretung darstellt, welche sowohl im Wiener Landes-Sicherheitsgesetz (§1 Abs.1 Z.1 WLSG) als auch im Niederösterreichischen Polizeistrafgesetz (§1 lit.a NÖ PSG) im allerersten (!) Absatz an oberster Stelle steht. (Übertretungsnorm: Öffentliche Anstandsverletzung und Lärmerregung.)
Einen steten Quell der Verwunderung & Erheiterung für den ahnungslosen Laien stellen die scheinbar kryptischen Mitteilungen auf der kuriosen polizei-meldungen.de-Webseite dar – man möchte meinen, in der Polizei-Pressestelle wäre die Eingabemaske am Bildschirm verrutscht oder verschoben, sodass die eingegebenen Textfragmente auf der Webseite willkürlich durcheinandergewürfelt erscheinen:
Die Wahrheit ist mutmaßlich eine andere: in Wirklichkeit handelt es sich bei den wunderlichen Texten um chiffrierte Geheimdepeschen, welche nicht an die Öffentlichkeit adressiert sind, sondern sich nur von kryptologischen Spezialisten mithilfe einer geheimen Fleißner-Schablone entschlüsseln lassen.
(Über die Digitalpolitik der Volksparteien: »Annegret Kramp-Karrenbauer und das Rezo-Phänomen«, Kolumne von Sascha Lobo im SPIEGEL.)
Haben Sie gewusst, dass im österreichischen Beamten-Dienstrechtsgesetz eine Zusatzverordnung steht, welche den Beamten im Öffentlichen Dienst gestattet, während des Parteienverkehrs die unbekleideten Füße in einem Wasserschaffel unter dem Schreibtisch abzukühlen, sofern die Raumtemperatur in den Diensträumen 31° Celsius übersteigt und selbige für die Amtsbesucher nicht zu erblicken sind.
Haben Sie gewusst, dass Afterkosen sonstmals unter Strafe stand und dem Afterkoser ob solcherley Uebelthat gestrenge Verurtheilung dräute.
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[Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch, 1914-1932]
Heute vor 90 Jahren trat in Österreich die Währungsumstellung von der Krone zum Schilling in Kraft. Am 1. Juli 1926 wurde von der Finanzprokuratur die amtliche Bekanntmachung verlautbart:
Vorgestern las ich zwei aktuelle Blogeinträge, hier, und hier, welche sich mit Hundehaufen befassen. Und gestern sah ich zufällig den Film “Birds of America“, worin Hundehaufen eine symbolträchtige Bedeutung zukommt.
Erzwungen durch die sogenannte “Anti-Hundstrümmerl-Petition“ einer Bürgerinitiative, wurde in Wien im Oktober 2006 mit der Kampagne »Nimm ein Sackerl für mein Gackerl.« eine behördliche Offensive gegen die Hundehaufen gestartet. (Der reichlich einfältige Slogan wurde damals von einer Fachjury gekürt, ähnlich halboriginelle Alternativvorschläge wie »Nimm ein Schauferl für mein Hauferl.« oder »Nimm ein Bürsterl für mein Würsterl.« konnten sich dagegen nicht durchsetzen.) 30.000 Wiesenstecker-Schilder wurden in diverse Wiener Grünflächen gesteckt, wovon 17.000 binnen kurzer Zeit wieder entwendet wurden.
Aktionen zur Bekämpfung der Hundehaufenplage gab es in Wien schon früher. Anfangs der 90er-Jahre etwa betraute der damalige Bürgermeister Helmut Zilk (SPÖ) den Gemeinderat Franz Karl (ÖVP) offiziell mit dem Amt eines Wiener “Hundstrümmerl-Beauftragten“ (sic), von welchem dieser aber bald entnervt zurücktrat ohne erwähnenswerten Erfolg erzielt zu haben.
1989 ließ Zilk das französische »Dogofant«-System testen, eine fahrbare Saug- und Kehrmaschine, welche die Hundehaufen durch einen überdimensionalen Saugrüssel inhaliert und in einen Container befördert. Für den Einsatz in Wien erwies sich der koprophage Apparat indessen als ungeeignet: die Haufen der Wiener Hunde, so hieß es, seien anscheinend von minder kompakter Konsistenz als die ihrer französischen Artgenossen, was möglicherweise auf unterschiedliche Ernährung zurückzuführen sei.
In Paris hingegen gehörten von 1982 bis 2004 die grünen Motocrottes zum alltäglichen Straßenbild: Geländemotorräder auf denen die Fahrer die crottes de chien wie mit einem Staubsauger von den Trottoirs aufsaugten. Erst nach mehr als zwei Jahrzehnten wurde der Betrieb der Saugmotorräder wegen erwiesener Ineffizienz und Unwirtschaftlichkeit wieder eingestellt.
Zu einem Testbetrieb der Motocrottes kam es in Wien gar nicht erst, weil die Bediensteten der zuständigen Magistratsabteilung 48 den Einsatz von Motorrädern zum Kampf gegen Hundebekotung der Gehsteige a priori verweigerten. Kleineren Kackern, welche sich anschickten auf den Gehsteig zu koten, ließe sich durch Überfahren wohl artig der Garaus machen, so das Argument, bei größeren jedoch erhöhe sich die Sturzgefahr exponentiell.
Haben Sie gewusst, dass es gemäß Wiener Reinhaltegesetz 75,– €uro Strafgeld kostet, einen Zigarettenstummel auf die Straße zu werfen, einen Hundehaufen auf dem Gehsteig zu hinterlassen dagegen nur 36,– €uro. Relativ preiswert, muss man zugeben.
In Paris ist die Strafe dafür wesentlich teurer, dort kostets 183,– €uro.
Als Herr Noah damals auf der Arche-Baustelle unverhofften Besuch durch einen Kontrollor vom Arbeitsinspektorat kriegte:
.. oder: Irrtum ist ein bisschen hart gegriffen
Man hätte natürlich zum Beispiel auch anklopfen können. Oder an der Türklingel anläuten. Aber wenn man die Ramme schon mal dabei hat – man will sie ja nicht umsonst durchs Stiegenhaus hinaufgeschleppt haben, nichtwahr.
(»Irrtum ist ein bisschen hart gegriffen« hört sich in dem Zusammenhang irgendwie herzig an, muss man zugeben.)
In der Diözese Innsbruck möchte man sexuellem Missbrauch von Kindern vorbeugen, indem hinkünftig alle Geistlichen, die mit Kindern zu tun haben, eine verpflichtende Unterlassungserklärung zu unterschreiben haben:
Warum ist man auf diese geniale Idee mit der schriftlichen Unterlassungserklärung eigentlich nicht auch anderswo längst draufgekommen, etwa am Verkehrsamt:
Das, wenn jeder Autofahrer unterschreiben müsserte, wäre der Vorbeugung bestimmt ebenso dienlich, darf man annehmen.
Jedermann darf das Privileg in Anspruch nehmen, auf seinem Führerscheinfoto eine konfessionelle Kopfbedeckung seiner Wahl zu tragen. Als praktizierender Gumby trägt man bekanntlich Schneuztuch:
Offizielle Umstellung auf Sommerzeit erfolgte in der Nacht auf Sonntag um 02:00 h.
ÖBB-Fahrgäste am Schnellbahnhof Wien-Floridsdorf waren deshalb verunsichert, weil dort die Bahnsteiguhren bereits vergangenen Freitag Nachmittag umgestellt wurden: offenkundig wollte der diensthabende Sommerzeitumstellungsbeauftragte sich dieser Obliegenheit noch vor seinem freien Wochenende entledigen.
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(mündl. Mitteilung von Kollegin Cappuccina)
Wenn ein Lkw in eine Schweizer Leitplanke semmelt:
Auch in der Schweiz gibts Amtsdeutsch.
Früher galt in Österreich am Wahlsonntag bis zur Schließung der Wahllokale in allen Gaststätten Alkoholausschankverbot.
Dieses galt auch für Nichtwähler.
1982 wurde das Verbot gemeinsam mit der Wahlpflicht bei der Bundespräsidentenwahl aufgehoben.
* (Hirni soit qui mal y pense – ein Dolm wer Blödes dabei denkt.)
Mal ehrlich jetzt: hätten Sie gewusst, dass es in Österreich ein geheimes “Abwehramt“ gibt? – ich auch nicht.
Wären die jetzt nicht wegen heimlicher Konspiration mit dem kasachstanischen*) Geheimdienst aufgeblattelt worden, hätte das womöglich nie einer herausgefunden. So geheim sind die.
Ob das Welt-Mächteverhältnis dadurch ins Wanken gerät? Hoffentlich nicht ..
*) (Kasachstan – ist das nicht das Land, wo Borat herkommt?)
Mittlerweile gibts ja Internetz undsoweiter, aber so lang ist das gar nicht her, da war so ein Faxgerät noch was modernes. Freund von mir, Postler in Neulengbach, hat mir vor Jahren mal diese Geschichte mit der Oma und dem Fax erzählt:
Da kommt also damals diese Oma aufs Neulengbacher Postamt und will einen Expressbrief aufgeben: ein Glückwunschbrief für ihren Enkel in Tirol, weil der heute Geburtstag hat. Leider ist sie damit bissel spät dran, weil sie’s vergessen hat: ob sich das ausginge, dass der Enkel den Brief heute noch kriegt? Nein, sagt mein Freund der Postler, heut geht das nimmer, aber er schaut im Verzeichnis nach ob die Verwandten in Tirol eventuell einen Faxanschluss haben, dann könnt’ man den Brief faxen und der Enkel kriegt ihn gleich. Tatsächlich: Faxnummer-Eintrag gibts. Die Oma nimmt also den Brief aus dem Kuvert, der Postler schickt ihn durchs Fax, die Oma ist happy. Und jetzt zieht sie aus dem Kuvert noch einen Hundert-Schilling-Schein hervor, beiliegend als Geburtstagsgeld, den soll er dem Enkel auch nach Tirol schicken. Freund Postler macht sich eine Gaudi und steckt den Hunderter ebenfalls ins Faxgerät, der rattert durch und auf der anderen Seite wieder raus, wie zu erwarten. Da schau her!, sagt er, der will das Geld nicht annehmen, er hat’s wieder retour geschickt. Ah geh! sagt die Oma und ist ganz gerührt, der Bub ist ja so bescheiden! Aber jetzt stecken Sie’s Geld gleich noch einmal rein und schicken S’ ihm ein zweitesmal, er darf’s ruhig behalten!