Amtsartiges

Amtstitularisches

Amtskollege Prof. Dr. MMag. FH Herold LLM schreibt über die Titel-Inflation in der ösitani­schen Räte­republik. Für viele Berufsgruppen fehlen die branchenspezifischen Titulierungen leider noch, das sollte sich ändern. Wer macht mit? Ich fang an:

  • Titel für Müllabfuhr-Mitarbeiter:  Unrat
  • für Fahrlehrer:  Lenkrat
  • für Kfz-Mechaniker:  Motorrat
  • für Stellvertreter:  Reserverat
  • für Hosenverkäufer:  Moderat
  • für Schwachstromelektriker:  Akkurat
  • für Leibwächter:  Protektorat
  • für Dentisten:  Zahnrat
  • für Zahnärzte:  Borat
  • undsoweiter ..

Herr G. schreibt Verkehrsgeschichte, Teil II

Von der Weltöffentlichkeit weitgehend unbeachtet, hat unser Herr verkehrsgeschicht­licher Großtäter eine neue Großtat ausgeheckt: »In ganz Europa gibt es kein offizielles Schild, das vor Geisterfahrern warnt,« und weil sonst eh grad keine dringenderen verkehrspolitischen Agenden anstehen, hat er deshalb einen Ideenwettbewerb für ein Gefahrenzeichen Achtung Geisterfahrer! ins Leben gerufen.

Das siegreich aus dem Wettbewerb hervorgegangene Schild legt dem Auto­fahrer bildlich dar, was bei der Begegnung mit einem Geis­ter­fah­rer zu tun ist:  fahren Sie auf der Autobahn prinzipiell ne­ben­ein­ander (wie es sowieso alle eh schon immer gern machen), und geben Sie so dem Geister­fahrer keine Chance, un­ge­scho­ren davon­­zu­­kom­men. Der­art werden Geisterfahrer zu­ver­lässig ein für allemal gestoppt.

»Ein einmaliger Schritt, ein eindrucksvoller Erfolg und wieder einmal eine verkehrs­po­li­ti­sche Pioniertat Österreichs. Ein Meilenstein in der europäischen Verkehrspolitik.«
(Hubert Gorbach)

Meilenstein. Verkehrspolitische Pioniertat. Hat der wirklich so gesagt.

Kanzleipoetisches

Kollege Herold macht auf die inhärente Poesie der Kanzleisprache aufmerksam, zu Recht:

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Afternutznießung, vulgo Quasiususfructus, welch poetische Vokabel – als wäre sie ge­ra­de­wegs einem lyrischen Sonett ent­sprun­gen. (etwaige pro­sa­ische Assoziationen beruhen mut­maß­ig­lich auf Bös­gläu­big­keit: Honi soit qui mal y pense!;)

Als poesievolle Kanzleitradition wird der Nießbrauch bei Fruchtgenuss ge­pflo­gen, was freilich keine Obstallergie ist, sondern Amtsdeutsch. Gesundheit.

(Niesen ist übrigens per Gesetz nicht verboten, jedenfalls nicht gemäß Nießrecht.)
(außer im Keith Jarret-Konzert.)

Wo ein Aftermieter daheim ist oder was ein Afterkoser so treibt, möge der kanzleipoetisch ver­sierte Leser selber erraten ;)