Flatulentes


Haben Sie gewusst, dass das vernehmliche Flatulieren im Beisein von Exekutivbediensteten eine Verwaltungsübertretung darstellt, welche sowohl im Wiener Landes-Sicher­heits­ge­setz (§1 Abs.1 Z.1 WLSG) als auch im Niederösterreichischen Polizeistrafgesetz (§1 lit.a NÖ PSG) im allerersten (!) Absatz an oberster Stelle steht. (Übertretungsnorm: Öffentliche Anstands­ver­letzung und Lärmerregung.)

Erwähnenswert, dass die Strafe für nämliche Verwaltungsübertretung vor dreißig Jahren in Niederösterreich genausoviel kostete, nämlich sat­te fünf Hunderter – aber: dazumals handelte sichs um Schilling.

Abb. rechts:
“Strafbarkeit der Ankündigung und Ausführung eines Darmwindes.“

21 Kommentare

    1. Koffern vor der Kieberei?
      Da is die Gaudi gschwind vorbei:
      pecken muss er glei fünf Kilo.
      Nexts Moi lasst ers sei’, der Dillo.

  1. „Ausführung eines Darmwindes“ hört sich irgendwie herzig an :)

    Führst du einen Darmwind aus,
    führst zum Äußerln ihn hinaus
    eine Runde um das Haus:
    gib besonders darauf acht,
    dass er weder knurrt noch kracht
    in Hörweite der Ordnungsmacht!

  2. Soll heißen: ums gleiche Geld was in Wien einer kostet, kann man in Mistelbach zehn Schase lassen?
    Typischer Fall von Stadt-Land-Preisgefälle.

  3. Wie weist man denn die Vorsätzlichkeit eines Furzes nach? Ich dachte, das geht gar nicht. Also … bei mir jedenfalls nicht. ;-)

    1. Außerdem wüsste ich gern, wie man etwas strafbar machen kann, was nicht immer so einfach verhinderbar ist. Es kommt ja – oft abhängig von vorher aufgenommenen Mahlzeiten – gelegentlich zu recht volatilen Situationen im Verdauungssystem, wo sich dann nicht alle Luft, die rausdrängt, angemessen zurückhalten lässt. Und 500 Euro Strafe für rege Verdauung finde ich dann doch zu viel.

      1. Man müsste ja nachgerade Vorrichtungen ersinnen, um spontane Entfleuchungen zu verhindern oder wieder einzufangen, zumindest im Umfeld von Beamten. Wie erkennt man Staatsbedienstete überhaupt rechtzeitig, bevor sich intern etwas auf den Weg macht? Gibt es dafür eine App?

      2. Es sprach bereits Konfuzius
        den weisen Spruch: „Was muss, das muss!“
        So muss halt auch manch Flatulenz
        hinaus mit jäher Vehemenz.
        (Doch wenn dieselbe ruchbar ward
        und weitum lautstark ward gehört,
        bestraft die Polizei dich hart,
        weil’s öffentlich den Anstand stört!)

      3. Das Lebensmotto stets beglückt:
        »Lass hinter dir, was dich bedrückt!«
        (Indes gib acht: denn steht dabei
        grad hinter dir die Polizei,
        ist die darüber nicht entzückt!)

      4. Im konkreten Fall ging es doch darum, dass er es angekündigt und eben gerade rausgedrückt hat.

        Kann mir nicht vorstellen, dass jemand den Herren angezeigt hätte, wenn es sich wie bei ihnen beschrieben, um einen nicht zurückhaltbaren Pups gehandelt hätte…

  4. Anderswo wird man erschossen, erwürgt oder anderweitig vom Leben zu Tode gebracht, weil man nicht weiß genug für den Geschmack eines Polizisten ist.
    So gesehen kann man nur sagen: Tu felix Austria.

    1. Also, wenn man den ausgeführten Darmwind sehen kann, ist das nicht mehr Störung der öffentlichen Ordnung, sondern ein Verstoß gegen das Kriegswaffengesetz oder so…

      1. Dazu fällt mir der folgende Dialog beim Augenarzt ein:
        „Herr Dokter, i sich an Schaas!“
        „No, dann sehen Sie ganz gut.“

      2. Hehe : ) Noch einer zum Thema:
        Sitzen zwei Bauern in der Stube an einem Tisch, lässt sich ein kräftiger Darmwind vernehmen.
        “Hast du an Schas lassen?“ fragt der eine.
        Sagt der andere: “Na, des muss der Hund unterm Tisch gwesen sein.“
        Schaut der eine unter den Tisch und sagt: “Der Hund is gar ned unterm Tisch. Der is draußen.“
        Sagt der andere: “Der wird scho no neikumma.“

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