Haben Sie gewusst, dass im österreichischen Beamten-Dienstrechtsgesetz eine Zusatzverordnung steht, welche den Beamten im Öffentlichen Dienst gestattet, während des Parteienverkehrs die unbekleideten Füße in einem Wasserschaffel unter dem Schreibtisch abzukühlen, sofern die Raumtemperatur in den Diensträumen 32° Celsius übersteigt und selbige für die Amtsbesucher nicht zu sehen sind.
So sehr ich gründliche Regelungen schätze – diese finde ich nicht ganz eindeutig. Ist es ausdrücklich vorgeschrieben, nur *unbekleidete* Füße im Wasser abzukühlen? ;)
Ja, ich meine, mich daran erinnern zu können, diese Verordnung schon einmal gelesen zu haben. Aber wenns schon 32° in Innenräumen hat, sind die meisten Leut vermutlich eh schon kollabiert, nämlich sowohl die Parteien als auch die Beamten.
Bei manchen Beamten ist ein Kollaps vielleicht gar nicht gleich zu bemerken – erst wenn er sich nach Dienstschluss noch immer nicht bewegt ;)
wußten sie, daß lehrer im schnitt 220 tage pro jahr überhaupt nicht an ihrem arbeitsplatz anzutreffen sind? und das ganz ohne sonderverordnung?
Die Verordnung daß die unbekleideten Füße der Staatsdiener für die Amtsbesucher nicht zu sehen sein dürfen, dient zum Wohle der Amtsbesucher ;-)
Ich hörte, dass die meisten Lehrer sich in dieser Zeit mit Unterrichtsvorbereitung befassen., und das oftmals unter extrem schwierigen Bedingungen: an überfüllten Stränden (man bedenke: ohne Schreibtisch!) oder in den Bergen bei dünner Luft, was das Konzentrieren erschwert.