Kollege das kleine monster übertrug mir die Aufgabe, die Tradition des Blogger-Rätselzirkels fortzuführen. Hier also wieder ein Straßenverkehrsrätsel, Frage zur Abbildung unten:
- Wie schnell dürfen Sie ab dieser Stelle mit Ihrem Pkw maximal fahren?

(A2 Südautobahn / Knoten Villach)
Wer die zutreffende Antwort weiß, erhält eine lobende Erwähnung sowie Applaus vom Publikum, weiters obliegt ihm die Fortsetzung der Veranstaltung indem er auf seiner Webseite eine neue Rätselfrage stellt.
was die karre hergibt.
Kommt freilich drauf an, um welche Karre es sich handelt ;)
Mit dieser Karre z.B. dürfen Sie dort überhaupt nicht fahren:
Gibt nur 45 km/h her.
130, denn links fehlt die 100er-Tafel.
ich dachte – in meiner unfassbar gewaltigen bescheidenheit – eher an einen lamborghini oder einen ferrari…
Kommt darauf an, ob Niederländer unterwegs sind.
Wenn mich nicht alles täuscht, müsste das Foto vom Überkopfwegweiser schon etwas älter sein, kann das sein? Mich deucht, dass auf den Schildern immer wesentlich Unverständlicheres steht, wenn ich sie beim Vorbeifahren lese und mich daran orientieren sollte. Ich gebe die Schuld den „neuen“ Schildern. Dieses Schild da auf dem Bild scheint mir zu eindeutig und klar zu sein.
Ich sag mal wieder 42.
Irgendwann muss es ja stimmen.
so schnell, wie die karawanke fährt?
Soweit ich mich auf der Abbiegerspur in den Karawankentunnel befinde, zuerst 100 km/h, im Tunnel 80 km/h, an verkehrsstarken Wochenenden 50 km/h, fahre ich geradeaus: volles Rohr!
Tatsächlich entspricht hier die einseitige Anbringung des Verkehrszeichens “Geschwindigkeitsbeschränkung“ nicht der österr. Straßenverkehrsordnung (StVO § 48 (2): »Auf Autobahnen sind Gefahrenzeichen und Vorschriftszeichen auf beiden Seiten oder oberhalb der Fahrbahn anzubringen«), deswegen ist es nicht gültig: also dürfen Sie auch nach dieser Stelle weiterhin maximal 130 km/h fahren wie zuvor.
Kollege Manuduktionspflicht (ohne Webseitenangabe) hat mit seiner Antwort recht, möchten Sie die Fortsetzung des Rätselkränzchens übernehmen?
Kann ich mangels Webauftritt nicht, biete daher den Gewinn zur freien Entnahme an.