Dass einer, solang er von einem ordentlichen Gericht für seine Tat nicht rechtskräftig verurteilt wurde, als “mutmaßlicher“ Täter zu gelten hat, ist seinem Grundrecht auf Unschuldsvermutung geschuldet und hinlänglich bekannt.
Dass in der Zeitung viel Blödsinn steht, ebenfalls. Würde der Leser jedesmal, wenn er das Attribut “mutmaßlich“ in blödsinnigem Zusammenhang liest, einen Euro dafür kriegen, käme bald eine hübsche Summe zusammen:
Mutmaßlich würde genügen, nach den tatsächlichen Tätern zu fahnden:
mutmaßlich sind die mit den Unbekannten sogar identisch.
Mutmaßlich handelt es sich bei dem Schützen, welcher den Mann niederschoss,
um einen Schützen.
Der mutmaßliche Täter ist unbekannt und auf freiem Fuß.«
Mutmaßlich hat sich der 19-Jährige nicht selber erstochen.
Dann wäre der Täter ja bekannt.
Mutmaßlich ging dem Einzementieren der Leiche eine Tötung voraus.
Mutmaßlich kein Selbstmordopfer.
Der mutmaßliche Tatverdächtige wurde bei der Tatausführung gefilmt.«
Bei der mutmaßlichen Tatausführung gefilmt? Hitverdächtig.
Wenn nicht durch höhere Gewalt geschah, was Herrn C. widerfuhr,
wirds wohl durch eine Tat geschehen sein, wie sich mutmaßen lässt.
Für den Wagen des mutmaßlichen Täters gilt die Unschuldsvermutung.
Und sollte jemand mutmaßen, ein Satz wie »Fest steht die Vermutung, dass einer seine Tochter bedroht hat. Es gilt die Unschuldsvermutung, dass er sie nicht bedroht hat.« wäre zu unsinnig, um in einer Zeitung zu stehen, dann irrt der:
Es gilt die Unsinnsvermutung.
mutmaßlicher Unmut?
Das Wort „mutmasslich“ wird verwendet, wenn der Autor des Artikels keine sichere Quelle (gefunden) hat. Wenn dieses Wort in einem Presseartikel erscheint, bedeutet es quasi, dass der Artikel (mutmasslich) eine Ente ist.
Man könnte sagen, es handelt sich hier um einen Geheimcode. ;-)
Weit davon entfernt, Maß zu sein, mutet mich das alles höchst suspekt an!
Mutmaßlich gilt die Unschuldsvermutung!
herrrvooorrraaagend !!!
ich habe lange nicht so heftig abgelacht !!!
Bedarf es eigentlich eher einer Masse Mut für derartigen Mutmaßungsunfug, oder ist es angemessener, beim so schreibenden, mutmaßlich dezent unterbelichteten, Journalisten ein gerüttet Maß an Unbedarftheit zu mutmaßen?
Betr.: Unmut
Wenn ich in der Zeitung solchen Unfug zu lesen bekomme, ruft das stets meinen Unmut hervor – d.h.: für den Zeitungsredakteur gilt die Unmutsverschuldung.
(merkur-online.de)
In dubio contra reo?
(ORF.at)
.. es gilt die Mutmaßungsvermutung..
Also, irgendwer hat den Kopf abgetrennt. Fragt sich, ob es der Spazierenträger war, oder ob der den Kopf von einem Kopfabtrenner (der psychisch gestört sein kann aber nicht muss) oder Abgetrennteköpfezwischenhändler bezogen hat. Bis das geklärt ist, kann der Spazierenträger nur mutmaßlicher Täter sein und außerdem psychisch gestört oder nicht.
(SPIEGEL)
(Mutmaßlich ist der Betonpflasterstein nicht von selber mehrere Hundert Meter
zu der Brücke spaziert und über das Geländer auf die Fahrbahn gesprungen: mutmaßlich wars also die Tat keines “mutmaßlichen Täters“, sondern die eines tatsächlichen Täters.)
Geht’s vielleicht noch bissel unsinniger? Wer soll die Frauen denn sonst geschlagen haben als die Täter?