Mein Cousin M. ist von Beruf Schauspieler, er hatte sich beim Sport einen Vorderzahn ausgeschlagen, und weil ein fehlender Vorderzahn einen Schauspieler nicht gut aussehen lässt, ließ er sich den vom Zahnarzt unverzüglich richten. Als er daraufhin bei seiner Berufskrankenversicherung um Kostenerstattung einreichte, kriegte er von denen ein Retourschreiben:
vor Übernahme der Kosten für den Zahnersatz durch die Berufskrankenversicherung sei der Nachweis zu erbringen, dass dieser vom Versicherten ausschließlich beruflich genutzt werde.
Muhahahaha.
„Sicher – zum Essen und nach Feierabend nehm’ ich den raus.“
Er könnte ja nichtgrinsender Pantomime sein – wozu sollten die dann zahlen?
„Na sicher. Oder glaums i hob bei dera finanziellen Situation privat irgendwos zum Lachn?“
ziemlich eingebildet, wer glaubt, alle zähne haben reichte, um gut und adrett auszusehen.
Unter diesen Umstaenden duerften katholischen Priestern Prostatabehandlungen niemals ersetzt werden.
:-)))